

1)DI Oissner – Freimüller Söllinger: Gemeinsame Architekturprojekte: https://www.freimueller-soellinger.at/?s=wga+zt
- 2023: PIER05 – Gemeinsame Bewerbung bei Architekturwettbewerb; 2. Platz
- AHS Baden: Projektpartner
- 2017-2021: Effenbergplatz – Pünktchen und Anton: Projektpartner
- 2018: AJ4 SIRIUS: Projektpartner
- 2015-2018: Aspern J12: Freimüller Söllinger Architektur ZT GmbH: Wettbewerbssieger, Vorentwurf und Entwurf WGA ZT GmbH: Projektentwicklung, Gerneralplanung und ÖBA https://www.wg-a.com/gleichenfeier-aspern-j12/
- 2016: Neues Universitätsgebäude Sigmund Freud Universität: Freimüller-Söllinger Architekten (FSA): Architektur WGA ZT GmbH: Generalplanung
- 2012-2015: Campus Messestraße – Universitätsgebäude und Studentinnenheim Freimüller-Söllinger Architekten (FSA): Vorentwurf und Entwurf WGA ZT GmbH: Projektentwicklung
2) DI Oissner – Freimüller Söllinger: gemeinsame Jury-Tätigkeit in Bad Vöslau:
- 25. Juni 2021 + 24. September 2021: Gemeinsam im Beurteilungsgremium für Generalplaner Volksschule Bad Vöslau (vgl GRat-Protokoll vom 9.12.2021, Seite 59 f)
- Gemeinsam im Preisgericht für „Entwicklungsgebiet Stadtquartier Nord“ (vgl GRatProtokoll vom 24.3.2022, Seite 14 f) Anm.: Betreuung des Wettbewerbes durch ZT-Büro LISKE
Beziehungen von WGA ZT GmbH zu den anderen Wettbewerbern des Architektenwettbewerbes zum Bauprojekt „Kleine Hageln“?
Gerner Gerner Plus: keine auffindbar
Architekt Zieser: keine auffindbar
Königlarch architekten: keine auffindbar
g.o.y.a. Ziviltechniker GmbH: eventuell ein Projekt; auf Webseite unklar, ob Zusammenarbeit oder nur (getrennte) Teilnahme am gleichen Wettbewerb: https://www.competitionline.com/de/bueros/goya-ziviltechniker-gesmbh-24418/projekte
Anmerkung: Die Recherchen erfolgten in Durchführung einer einfachen Google-Suche, mit der auch die oben angeführten Verbindungen zu Freimüller-Söllinger leicht aufgefunden werden konnten. Dass es berufliche Verbindungen gibt, die auf diese Weise nicht aufgefunden werden konnten, ist nicht auszuschließen.
3) Univ. Prof. Dr Scheuvens – Freimüller Söllinger: im Entwicklungsteam des Qualitätsbeirats : https://www.freimueller-soellinger.at/news/wohnfonds-wien-talk/
4) Univ. Prof. Dr Scheuvens – Freimüller Söllinger – DI Liske: Gemeinsam in Jury in Architektenwettbewerb unter der Leitung von DI Liske: https://www.wettbewerbe.cc/singleview/article/bautraegerwettbewerb-wien-23-meischlgasse
5) YEWO Landscapes: Stadtzentrum Bad Vöslau https://www.yewo.at/stories/detail/bad-voeslau-zentrumsplanung-aktuell-mit-yewo/
Inwiefern das Agieren mancher handelnden Personen mit den gesetzlichen Befangenenheits-Regeln und insbesondere dem Verhaltenskodex für Stadt- und Gemeinderäte vereinbar ist, erscheint fraglich. Der Verhaltenskodex “Die Verantwortung liegt bei mir” wurde aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses erstellt und dient der Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Stadtgemeinde Bad Vöslau. Er legt ethische Regeln fest und betont die Werte von Integrität, Transparenz, Objektivität und Fairness. Der Kodex fordert die Vermeidung von Befangenheit, die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Offenlegung von Funktionen und Tätigkeiten, um Transparenz zu gewährleisten. Die Verantwortung für die Umsetzung des Kodex liegt bei jedem einzelnen Mitglied des Gemeinderates.
Gemäß unserer Auffassung hätte eine genaue Prüfung einer etwaigen Kollision zwischen politischen, außerpolitischen und freundschaftlichen Tätigkeiten bei dem Bauprojekt „Kleine Hageln“ die Befangenheit mancher Akteure aufzeigen müssen und hätten diese von ihrer Amtstätigkeit absehen müssen. [1]
Klar festzuhalten ist, dass diese Verbindungen an sich nicht unzulässig sind und wir hier kein strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige unzulässige Aktivitäten unterstellen. Mit der Darstellung dieser Verbindungen soll aufgezeigt werden, dass in manchen Belangen eine Unabhängigkeit, wie sie politisch zu wünschen bzw. angebracht wäre, nicht gegeben ist. Insbesondere geht es uns um Transparenz in diesen Bereichen, zumal an der Offenlegung dieser Verbindungen ein öffentliches Interesse besteht. Schließlich können derartige Verbindungen bei den beteiligten Personen zu einer Befangenheit hinsichtlich ihrer Tätigkeiten für die Gemeinde führen.


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