Schon im Jahr 2018 hatte die G. Grasl GmbH im Bereich Kleine Hageln ein Bauprojekt mit fünf „Stadtvillen“ geplant und sich nach eigener Aussage dafür bereits ein Jahr lang mit dem Schutzzonengremium auseinandergesetzt.[1] Grundsätzlich wäre gegen einen Bau auf Bauland ja auch nichts einzuwenden und die Geschichte hätte hier bereits ihr Ende, wenn man sich entschlossen hätte, ein Projekt gemäß den damals gültigen Bebauungsbestimmungen bauen zu wollen.
Anscheinend wollte man aber mehr. Ebenfalls im Jahr 2018 begann der Gemeinderat (GR) den Weg für eine umfangreichere und damit profitablere Verbauung der Kleinen Hageln zu ebnen bzw. zu sichern. Damals wollte man zunächst verhindern, dass ein Teil des Grundstückes in die Pflegezone „Biosphärenpark Wienerwald“ aufgenommen wird, mit der Begründung, dass dies „im Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept“ stünde und der faktisch mit Wiese, Bäumen und Sträuchern bewachsene Bereich als „Verkehrsfläche-Parkplatz“ gewidmet sei (was gar nicht sein hätte dürfen; mehr dazu später).[2] Worin der Widerspruch liege, wurde nicht verdeutlicht. Seitens der Grundstückseigentümer wurde über die Zeit mehrmals (erfolglos) versucht, beim Land zu intervenieren, um die Siedlungsgrenze zu Gunsten von mehr Bauland zu verschieben, worauf die Gemeinde besondere Rücksicht nahm[3].
Im Jahr 2019 wird das Ansuchen der G. Grasl-GmbH im GR weiter vorangetrieben und ein Grundsatzbeschluss verfasst, dass der GR nach positivem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens für die Umsetzung des Siegerprojektes die erforderlichen Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans beschließen und umsetzen werde.[4]
Im März 2021 organisieren Mitglieder der Opposition und einer Bürgerinitiative eine von 315 Bürger:innen unterstütze Stellungnahme gegen die geplanten Änderungen der Bebauungsdichten und Bebauungshöhen und beantragen, diese in ihrem rechtsgültigen Zustand zu belassen bzw. vorsorglich ausreichende Freihalteflächen vorzusehen. Begründet wird dies u.a. dahingehend, dass die geplanten Bauführungen zu einer Verschlechterung des Ortsbildes, als auch der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung führen würde. Der Bauausschuss (unter Leitung von Baustadtrat DI Oissner – Liste Flammer) empfiehlt dem GR, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen, u.a. mit der Begründung, „eine Beschränkung der Anzahl der max. zulässigen Wohneinheiten ohne Kenntnis des Ergebnisses des Wettbewerbes würde der bereits langjährigen bestehenden Planungsintention zuwiderlaufen“.[5]
Wie bereits in den „Vorabzusagen“ (Grundsatzbeschluss aus 2019) vereinbart, wurde im Dezember 2021 im GR beantragt, die Bebauungsbestimmungen entsprechend der baulichen Parameter des Siegerprojektes abzuändern, wie u.a. die Anhebung der Bebauungshöhe, Anpassung der Bebauungsdichte und Aufhebung von Baufluchtlinien.[6] (Was für sich schon zu einer deutlichen Wertsteigerung des Grundstückes führt). Dies erfolgte ohne weitere Interessensabwägung der Nachbarn und umliegenden Anrainern, obwohl der GR gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Dieses Versäumnis wurde später (GR Juni 2023) sogar zugestanden: der GR verweist hinsichtlich Änderungen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt darauf, dass „die Abwägung der Interessen der anrainenden Bevölkerung hierbei bereits im Zuge eines vorgelagerten Architekturwettbewerbes in großem Maße vorgenommen wurde“.[7] Selbst wenn beim Auswahlverfahren die Eingliederung in die örtliche Umgebung eines von vielen Kriterien war, scheint das Hauptinteresse der Jury nach den Wettbewerbsprotokollen eher der „Qualität und Alltagstauglichkeit für die Bewohner:innen“ (des Neubaus) und der Wirtschaftlichkeit des Bauprojektes gegolten zu haben[8]. Die Jury, die das Siegerprojekt im Architektenwettbewerb kürte, bestand aus dem GmbH-Geschäftsführer und seinem Bruder, einem Vorstandmitglied der Familien-Privatstiftung (die Brüder und die Stiftung = die Gesellschafter der G. Grasl-GmbH), Baustadtrat DI Oissner, dem Mitglied des Schutzzonengremiums DI Dungl und dem Raumplaner Univ. Prof. DI Scheuvens. Abgewickelt wurde der Wettbewerb vom Planungsbüro DI Liske, welches regelmäßig im Auftrag der Gemeinde arbeitet. Mitglieder der Opposition oder den Entscheidungsträgern unbekannte Personen waren nicht involviert.
Aus dem Architektenwettbewerb ging die Freimüller Söllinger Architektur ZT GmbH (FSA ZT GmbH) mit ihrem Projekt „Gainfarner Harfe“ als Siegerin hervor. Baustadtrat DI Oissner ist beruflich selbst Architekt und besitzt ein Architekturbüro, mit dem er mit der FSA ZT GmbH bereits an vielen Projekten gemeinsam gearbeitet hat.[9] Auch mit dem Vertreter des Schutzzonengremiums und dem Raumplaner ist DI Freimüller-Söllinger bekannt [10]. Vom Büro Liske wurde die „Siegerarchitektin“ nun auch in die Jury zur Zentrumsgestaltung („Entwicklungsgebiet Stadtquartier Nord“) in Bad Vöslau berufen, neben DI Oissner und jenem Mitglied des Schutzzonengremiums und jenem Raumplaner.[11] Klar festzuhalten ist, dass diese Verbindungen an sich nicht unzulässig sind und wir hier kein strafrechtlich relevantes Verhalten oder sonstige unzulässige Aktivitäten unterstellen. Mit der Darstellung dieser Verbindungen soll aufgezeigt werden, dass in manchen Belangen eine Unabhängigkeit, wie sie politisch zu wünschen bzw. angebracht wäre, nicht gegeben ist. Darüber hinaus führen dieser Verbindungen unseres Erachtens aber bei manchen der beteiligten Personen zu einer Befangenheit, was ihre Tätigkeiten für die Gemeinde betrifft.
Weiters wurden 2022 in einem Vertrag zwischen G. Grasl-GmbH und der Gemeinde nachträglich vereinbart, dass auch Änderungen des Planes des Siegerprojektes vorgenommen werden können, wenn diese z.B. „wegen der volatilen Rohstoffsituation“ erforderlich seien.[12] Ob die vom Siegerprojekt vorgesehene „Holzbauweise“ in dieser Art ausgeführt wird, ist angesichts der aktuellen Rohstoffsituation demnach nicht gesichert und das vertragliche „Schlupfloch“ könnte sehr gelegen kommen. Schließlich lässt der Vertrag auch völlig offen, wann eine Änderung wegen der „volatilen Rohstoffsituation“ erforderlich ist. Diese Bedenken wurden seitens der Opposition geäußert, aber nicht berücksichtigt. Für Walter Grasl gilt: „In eine Vereinbarung zwischen zwei Partnern kann man doch reinschreiben, was man will, wenn man sich einig ist“[13]. Ob eine solche Einigkeit wohl für alle Bürger:innen mit Bauvorhaben in Bad Vöslau möglich wäre? Die G. Grasl-GmbH, deren Gesellschafter seit Jahrzehnten in Bad Vöslau und auch darüber hinaus bestens vernetzt und bekannt sind (ehemals Druckerei-Inhaber, Vorstandstätigkeit im Vöslauer Wirtschaftsverein gemeinsam mit dem Bürgermeister, gute Bekanntschaft mit zahlreichen Stadt- und Gemeinderäten), könnte von dem Großbauprojekt insgesamt finanziell stark profitieren, vor allem, wenn verschiedene Parameter am Ende noch an das Projekt angepasst werden. Ein im September 2022 von Anrainern verfasstes Schreiben an Gemeinde, Bauamt und G. Grasl-GmbH in dem Bedenken zu dem Siegerprojekt geäußert wurden, bleibt bis dato leider unbeantwortet.
Der Bau der sechs Wohnblöcke hätte jedenfalls große Auswirkungen für die Bevölkerung und stellt einen massiven Eingriff in die Struktur und den Charakter der Umgebung dar. Der Grün-Eindruck würde vollkommen verschwinden, weil tausende Quadratmeter Fläche versiegelt werden. Durch den Bau von zwei der sechs Blöcke direkt an der Grundstücksgrenze zur Oberkirchengasse würde eine Häuserschlucht entstehen. Der westliche Teil des Grundstückes, auf dem der Parkplatz geplant ist und neben dem sich der Spazierweg Richtung Gainfarner Schloss mit seiner ausgedehnten historischen Gartenanlage befindet, reicht bis weit über die Siedlungsgrenze hinaus. Die hohe Anzahl der Wohneinheiten und Parkplätze würde das Verkehrsaufkommen in der „Kurparkregion“ deutlich erhöhen. Eine Verkehrszählung im Zuge der Evaluierung des Bauprojekts wurde dabei ausgerechnet in den Sommerferien gemacht, wo das Verkehrsaufkommen normalerweise deutlich niedriger ausfällt. Ein möglicher zweispuriger Ausbau der Sellnergasse würde den Verkehr noch weiter erhöhen, da davon auszugehen ist, dass die Straße nicht nur von Anrainern benutzt werden würde. [14]
[1]MeinBezirk.at 2.11.2018
[2] GR Protokoll 13.12.2018, ab Seite 14
[3] Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes GZ:30603-23/1-F
[4] GR Protokoll 06.06.2019, ab Seite 11
[5] GR Protokoll 25.03.2021, ab Seite 173
[6] GR Protokoll 09.12.2021, Änderung des Bebauungsplanes 11.06.2021
[7] GR Protokoll 29.06.2023, Seite 22
[8] Protokoll Jury Sitzung vom 15.04.2021
[9] https://kleinehageln.com/2023/12/10/politische-berufliche-und-freundschaftliche-interessenskonflikte/
[10] Siehe u.a. „Wohnfonds Wien Talk“; Wettbewerb unter Leitung DI Liske, Jury: Scheuvens, Freimüller Söllninger; Wettbewerb Neu Leopoldau: Leitung DI Liske, Jury: DI Dungl, Siegerprojekt: Freimüller Söllinger
[14] Erlaeuterungsbericht_FWP ab seite 69


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