Am Donnerstag, 21.03.2024 wurde der Initiativantrag der Bürgerinitiative Kleine Hageln mit 331 gültigen Unterschriften im Gemeinderat behandelt. Wir bedanken uns bei allen Bürger:innen, die den Antrag und das Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben! Schon diese beachtliche Unterstützung des Antrages ist ein Erfolg für sich! Bürgerinitiativen sind ein wichtiges direkt-demokratisches Instrument und eine Möglichkeit, sich direkt an den Gemeinderat zu wenden.
Tina Steinmeyer durfte als Zustellungsbevollmächtigte des Antrages dabei sogar im Namen der Bürgerinitiative vor dem Gemeinderat sprechen und die Hintergründe zum Antrag vortragen. Nachzulesen untenstehend unter „Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Initiativantrag“.
Trotz der starken Unterstützung der Bevölkerung wurde das Anliegen auf unabhängige Überprüfung zur Schaffung von Transparenz und zur Klärung offener Fragen mit einer knappen Mehrheit des Gemeinderates verhindert. Das ist natürlich schade. Wir bedanken uns an dieser Stelle aber bei allen Gemeinderatsmitgliedern der Grünen, ÖVP, FPÖ, NEOS und dem Gemeinderat der SPÖ, die unsere Sache unterstützten und mit ihren Wortmeldungen die Wichtigkeit unseres Anliegens betont haben.
Die Argumentation des Bürgermeisters, dass alles bereits umfassend von Land NÖ und der Volksanwaltschaft geprüft worden sei, können wir nicht folgen, wie von uns im Gemeinderat dargelegt wurde. Auch den Einwand, dass die Anwälte der Gemeinde für den Fall einer Überprüfung vor möglichen Schadenersatzforderungen gegenüber der Gemeinde gewarnt haben, können wir nicht nachvollziehen. Wenn alles rechtmäßig abgelaufen ist, sollte man keine Schadenersatzforderungen fürchten müssen.
Entgegen der Presseaussendung der Liste Flammer möchten wir festhalten, dass wir das Ergebnis der Volksanwaltschaft stets korrekt darstellen, nämlich dass ein Missstand festgestellt wurde, der saniert wurde (und somit die Umwidmung zulässig wurde). Seit mehreren Wochen sind auch alle vollständigen Unterlagen der Volksanwaltschaft auf unserer Homepage einzusehen. Wie bereits mehrfach betont, hat die Volksanwaltschaft bei weitem nicht alle der Punkte geprüft, die die Bürgerinitiative nun aufzeigt. Teilweise waren wichtige Informationen damals noch nicht einmal bekannt.
Soweit der Bürgermeister betont, „[a]ls Bürgermeister bin ich dem Gesetz und der obersten Behörde verpflichtet“, ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das Gesetz über mehr als 20 Jahre lang die Grünlandwidmung gefordert hätte.
Zum Argument der Kosten: Als Teil der Überprüfung wurde unter anderem ein Gremium aus Gemeindevertretern, Bürgerinitiative und Grundstückseigentümer zur Aufarbeitung der Themen gefordert. Dafür würden kaum Kosten anfallen. Zu den Kosten für eine unabhängige Sachverständigenprüfung ist anzumerken: Die Gemeinde hat in dieser Sache wiederholt Spitzenanwälte herangezogen – die Kosten hierfür hätten womöglich schon einen beachtlichen Teil einer unabhängigen Überprüfung gedeckt. Für diese wären sie unseres Erachtens jedenfalls besser investiert gewesen.
Für uns und viele Bad Vöslauer Bürgerinnen und Bürger bleibt die Sache weiterhin ein wichtiges Anliegen. Wir werden die Themen jedenfalls weiter aufarbeiten und die Bevölkerung weiter informieren!



Medienberichte

Bericht des „Kurier“


Bericht der Bezirksblätter:
https://www.meinbezirk.at/baden/c-politik/initiativantrag-ist-gescheitert_a6598098

Presseaussendung der Grünen:
https://www.meinbezirk.at/baden/c-politik/gruene-wir-werden-weiter-pruefen_a6598437?ref=curate


Stellungnahme der LISTE Flammer:
Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Initiativantrag
Der Initiativantrag dreht sich um das geplante Bauprojekt mit 6 Wohnblöcken der Grasl GmbH in der Oberkirchengasse/Sellnergasse.
Die im Zuge der bisherigen Planung getätigten Entscheidungen des GR wurden zwar vom Land NÖ genehmigt und eine einzelne Umwidmung davon von der Volksanwaltschaft geprüft, aber wir sehen dennoch einen weiteren Prüfbedarf aufgrund zahlreicher weiterer offener Fragen.
Zu beachten ist, dass das Land NÖ Änderungen einzeln prüft und die Genehmigung nur bei bestimmten Versagensgründen unterlassen darf. Es ist in diesem Sinne keine umfassende „Prüfstelle“ für komplexe Zusammenhänge wie in diesem Fall. Wir weisen auch darauf hin, dass es in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes trotz Genehmigungsverfahren Hunderte nachträgliche Aufhebungen von Flächenwidmungsplänen gibt.
Die VA prüfte nur die Widmungsänderung der Verkehrsfläche. Im Zuge dessen wurde ein Missstand festgestellt, der mit der Überarbeitung des regionalen Raumordnungsprogrammes nun nachträglich saniert werden soll. Zur Frage ob unabhängig davon weiterhin Grünland geboten ist, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen und wir sehen viele Argumente für eine Grünlandwidmung.
Zudem verweist die VA in mehreren Punkten auf ein zukünftiges Bauverfahren und nimmt selbst dazu gar nicht Stellung.
Bezüglich Befangenheit und mögliche Auswirkungen wurde damals die Befangenheit von Fr. Mag. Grasl behandelt und bestätigt. Bzgl. Befangenheit von Hrn. DI Oissner wurde nur allgemein geprüft, ob ein Baustadtrat in der Jury teilnehmen darf. Die beruflichen Verflechtungen der Wettbewerbsjury waren noch gar nicht bekannt.
Auch nicht geprüft wurde, ob der Gemeinderat bei der Umwidmung überhaupt ausreichend informiert war. Die Begründung stützte sich nämlich insbesondere auf die Rechtmäßigkeit der damaligen öffentlichen Verkehrsfläche. Wie wir heute bestätigt wissen, war diese nicht rechtmäßig, sondern hätte Grünland lauten müssen.
Im Widmungsprozess spielte der private Architektenwettbewerb insgesamt eine zentrale Rolle und dient als Legitimation für zahlreiche Entscheidungen. Die Eignung des durchgeführten Wettbewerbes als Legitimationsgrundlage ist für die Bürgerinitiative sehr fraglich – bei einer öffentlichen Ausschreibung nach dem Wettbewerbsstandard der Ziviltechniker-Kammer wäre ein Wettbewerb in dieser Form nicht zulässig.
Darüber hinaus ist im Wettbewerb nicht einmal aufgefallen, dass das Siegerprojekt aufgrund der öffentlichen Verkehrsfläche gar nicht umsetzbar war. Dennoch wurde der Wettbewerb als Rechtfertigung für das gesamte weitere Vorgehen herangezogen, um die geforderten Parameter zu beschließen.
Die schlussendlich neu festgelegten Parameter wirken im Verhältnis zur Umgebung als unverhältnismäßig. Diese raumordnungsfachlichen Aspekte waren ebenfalls nicht Bestandteil der Beurteilung durch die VA.
Darüber hinaus gibt es weitere offene Fragen, z.B. zur Notwendigkeit des großflächigen Parkplatzes bei Möglichkeit einer Tiefgarage, zum Bodenschutz, zum Verkehrsaufkommen und zu naturschutzfachlichen Aspekten.
Wir hoffen daher, dass der Gemeinderat das Anliegen der vielen unterzeichneten Bad Vöslauer Bürger:innen ernst nimmt und eine unabhängige Überprüfung im Sinne der Transparenz veranlasst. Eine Klärung der Fragen vor Baubeginn und wäre für alle Beteiligten von Vorteil.

