Stellungnahme von Baustadtrat DI Harald Oissner zur Befangenheit in Bezug auf das Bauprojekt „Kleine Hageln“ (Pkt 35 der GR-Sitzung am 21.3.2024)
- Pressemitteilung vs. tatsächlich verlesene Stellungnahme
In einem Presseartikel vom 22.03.2024 wird berichtet, Baustadtrat DI Harald Oissner hat „im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 21. März 2024 (…) zu den Vorwürfen der ‚persönlichen Befangenheit‘ wie folgt Stellung bezogen: (…)“.
Im Anschluss wird ein Text abgedruckt, der die in der Gemeinderatssitzung getätigte Stellungnahme wiedergeben soll. Dieser beruht nach unserem Informationsstand auf einer Presseinformation der Liste Flammer (in welcher der Text ebenfalls als Zitat der in der Gemeinderatssitzung abgegebenen Stellungnahme dargestellt wird). Der Text entspricht allerdings nicht der im Gemeinderat öffentlich verlesenen Stellungnahme. Er ist in zentralen Punkten unvollständig. Wesentliche Sätze wurden unterschlagen. Dabei handelt es sich auch noch um jeweils einzelne Sätze einer zusammenhängenden Aussage. Aus diesen Gründen wollen wir folgende Richtigstellung vornehmen:
| Stellungnahme DI Oissner laut Pressemitteilung und Zeitungsbericht | In der Gemeinderatssitzung von DI Oissner tatsächlich verlesene Stellungnahme |
| „Ich bin mir meiner politischen Ausübung bewusst und habe mir daher anlässlich der Übernahme meines Jurymandats sorgfältig überlegt, ob mein Handeln zu einer Kollision führen kann. Ich bin in meinen Überlegungen zum Ergebnis gekommen, dass, wie bereits zuvor ausgeführt, keine Kollision besteht. Es bestanden und bestehen keine Naheverhältnisse, die sich aus außerpolitischem Tun ergeben. Durch meine politische Tätigkeit habe ich mir in meiner beruflichen Tätigkeit weder einen Vermögens- noch einen Einkommensvorteil verschafft.“ —————————————- „Ich habe meine Funktion als Jurymitglied beim gegenständlichen Wettbewerb mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit wahrgenommen. Ich habe mich an die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Befangenheit gehalten.“ | „Ich bin mir meiner politischen Ausübung bewusst und habe mir daher anlässlich der Übernahme meines Jurymandats sorgfältig überlegt, ob mein Handeln zu einer Kollision führen kann. Ich bin in meinen Überlegungen zum Ergebnis gekommen, dass, wie bereits zuvor ausgeführt, keine Kollision besteht. Es bestanden und bestehen keine Naheverhältnisse, die sich aus außerpolitischem Tun ergeben. Aufgrund der früheren Zusammenarbeit der WGA ZT GmbH mit der FSA ZT GmbH habe ich auf den Anschein der Befangenheit entsprechend reagiert, indem ich sorgfältig geprüft habe, ob Befangenheit besteht. Die Prüfung hat, wie oben dargelegt, ergeben, dass ich nicht befangen bin. Durch meine politische Tätigkeit habe ich in meiner beruflichen Tätigkeit weder einen Vermögens-, noch einen Einkommensvorteil verschafft.“ —————————————- „Ich habe meine Funktion als Jurymitglied im gegenständlichen Wettbewerb in voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit wahrgenommen. Ich habe subjektiv keinen Zweifel gehegt, dass ich als Jurymitglied nicht ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten vorgehen werde. Ich habe mich an die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Befangenheit gehalten.“ |
Mit den Ausführungen betreffend „den Anschein der Befangenheit“ und „subjektiv keine Zweifel“ fehlen wesentliche Punkte der öffentlich im Gemeinderat verlesenen Stellungnahme.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, wie der Antrag bzw. die an DI Oissner gerichtete Frage betreffend Befangenheit im Gemeinderat begründet wurde. In Bezug auf die weggelassenen Punkte sind aus der Begründung folgende Ausführungen relevant:
„Anzumerken ist, dass bereits bei Zweifel an der vollen Unbefangenheit eine Befangenheit vorliegt. Es genügt, wenn bei objektiver Betrachtungsweise auch nur der Anschein einer Unvoreingenommenheit entstehen könnte oder die konkreten Umstände zumindest den Anschein erwecken können, dass eine parteiische Entscheidung möglich ist. Mit anderen Worten genügt es somit, dass eine Befangenheit mit Grund befürchtet werden muss – auch wenn der Entscheidungsträger tatsächlich unbefangen sein sollte – oder dass bei objektiver Betrachtungsweise auch nur der Anschein einer Voreingenommenheit entstehen könnte.“
Hinzugefügt sei, dass diese Ausführungen nicht nur die Ansicht der Antragsteller widerspiegeln, sondern höchstgerichtliche Rechtsprechung wiedergeben.
Abschließend wollen wir festhalten, dass wir nicht wissen, ob die Stellen bewusst rausgenommen wurden oder ob diese aus anderen Gründen fehlen. Im Sinne der Transparenz halten wir es allerdings für geboten, dass die Inhalte der Gemeinderatssitzung richtig und vollständig wiedergegeben werden.
- Inhalt der Stellungnahme
Darüber hinaus wurden mit einigen Aussagen die Recherchen der Bürgerinitiative infrage gestellt. Manche Ergebnisse wurden als unrichtig oder irrelevant dargestellt. Dem treten wir entgegen und wollen zu den betreffenden Punkten aufzeigen, wie wir zu den Ergebnissen gekommen sind. Diese erscheinen uns im Hinblick auf eine Befangenheit weiterhin von Relevanz. Dazu haben wir die folgende Übersicht zusammengestellt
| DI Harald Oissner | Bürgerinitiative Kleine Hageln |
| „Der Name WGA steht nicht für Werkstatt Grinzing Architekten sondern für „Wir gestalten Architektur“ | Zum Zeitpunkt einiger der Kooperationen mit der FSA ZT GmbH lautete der Name des Architekturbüros von DI Oissner Werkstatt Grinzing WGA ZT GmbH. Der Hinweis auf die Namensänderung ist daher absolut irrelevant für die Frage der Befangenheit. ![]() https://www.northdata.de/WGA+ZT+GmbH,+Wien/093484b |
| „Entgegen der Recherche der Bürgerinitiative hat es keine Zusammenarbeit bei dem Projekt Aspern J4 (Sirius) gegeben. Dieses Projekt haben wir in einer Arbeitsgemeinschaft mit dem norwegischen Architekturunternehmen „Helen & Hard“ realisiert.“ | Auf der Homepage der FSA ZT GmbH wird jedenfalls die WGA ZT GmbH als Projektpartner angeführt. https://www.freimueller-soellinger.at/projektdetail/1806-aj4-sirius/ ![]() |
„Entgegen der Recherche hat es keine Zusammenarbeit bei dem Projekt „Neues Universitätsgebäude der SFU“ gegeben. Diese war ausschließlich beim Projekt „Campus Messestraße“ gegeben, bei welchem ebenso ein Universitätsgebäude der SFU realisiert wurde.“ | Sowohl beim Bauprojekt „Neues Universitätsgebäude der SFU“ und „Campus Messestraße“ dürfte es es eine Zusammenarbeit/ Projektpartnerschaft gegeben haben, wie aus den folgenden Quellen hervorgeht: ![]() https://www.freimueller-soellinger.at/projektdetail/campus-messecampus/ https://www.sfu.ac.at/de/news/das-neue-universitaetsgebaeude-der-sfu/ |




