Sehr geehrter Herr Bürgermeister Flammer,
Sehr geehrter Herr Baustadtrat DI Oissner,
obwohl eine Gesprächsbereitschaft stets angekündigt wurde, ist die Fa. Grasl auch auf wiederholte Nachfrage leider zu keinem Gespräch mit den Anrainer:innen des Bauprojektes bereit. Unser Anliegen wäre es gewesen, über das geplante Bauprojekt am Grundstück „Kleine Hageln“ zu sprechen und unsere Bedenken und Vorschläge zu erörtern.
Daher werden wir die zentralen Punkte in diesem offenen Brief darlegen:
Kritikpunkte:
- Bevorteilung der Grundstückseigentümerin durch Änderungen des Bebauungsplanes/Flächenwidmungsplanes
- Anpassung der Bebauungshöhe und – Dichte des gesamten Grundstückes (nicht nur auf dem aufzuschließenden Teil!) zugunsten einer bestmöglichen Verwertung
- Aufhebung der Baufluchtlinien
- Gebotene Grünlandwidmung der Verkehrsfläche wurde (bewusst?) nicht wahrgenommen
- Umwidmung der öffentlichen Verkehrsfläche in private Verkehrsfläche (obwohl diese vor über 20 Jahren als öffentliche Verkehrsfläche erworben wurde)
- Fehlerhafte Projektplanung (öffentliche vs. private Verkehrsfläche) wurde durch Änderungen des Flächenwidmungsplanes und Raumordnungsprogrammes nachträglich saniert
- Architektenwettbewerb wurde nicht nach Standards der Architektenkammer abgehalten (geladener, nicht-anonymer Wettbewerb mit unseres Erachtens befangenen Jurymitgliedern und ohne Einbeziehung genügend unabhängiger Expert:innen oder der Opposition) à war dennoch das zentrale Argument der Flächenwidmungsplanänderung
- Nichteinbindung der Anrainer:innen
- Fehlendes Verkehrskonzept (Verkehrsaufkommen, Parkplatzsituation)
- Massive Bodenversiegelung (Bauprojekt + Parkplatz) am Ortsrand von Gainfarn
- Überdimensioniertes Bauprojekt in der Schutzzone (Villengegend, Kurpark, Weingärten/Wald, Musikschule/Capitulare Garten)
Forderungen:
- Ausweitung der bestehenden Bausperre auch auf das Grundstück „Kleine Hageln“
- Berücksichtigung der Anrainerinteressen:
- Redimensionierung des Bauprojektes
- kein Zugang zu den Wohnblöcken über die Oberkirchengasse
- Neuevaluierung des Flächenwidmungsplanes/Bebauungsplanes bezugnehmend auf die folgenden Kriterien:
- Begrenzung der Wohneinheiten (Umgebung: max.4 – 7 WEH)
- Festlegung einer Baufluchtlinie in der Oberkirchengasse
- Festlegung der ursprünglich angedachten Bebauungsdichte von 25% anstatt der Geschoßflächenzahl von 1 (Bebauungsdichte von 100% möglich!)
- Widmungsänderung des Parkplatzes auf die gebotene Grünlandwidmung
Im Anhang sind weiterführende Informationen zu den Kritikpunkten und Forderungen zu finden.
Wir bitten darum, die Bedenken zu würdigen und zu den Forderungen der Anrainer:innen Stellung zu nehmen.
Gerne stehen wir weiterhin für ein Gespräch und Informationen zur Verfügung und würden dem positiv entgegenblicken.


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