Im August lag der Entwurf zur Änderung des neuen Bebauungsplanes auf, wo wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen wurde:

2021 wurde am Grundstück „Kleine Hageln“ eine Erhöhung der Bebauungshöhe und -dichte vorgenommen, um den geplanten Bau von 6 Wohnblöcken mit 76 Wohneinheiten zu ermöglichen. Die Bebauungsbestimmungen wurden dabei auf intransparente Art und Weise im Anschluss an einen ebenso fragwürdigen Architektenwettbewerb angepasst.

Dieser – vor 3 Jahren abgehaltene – Wettbewerb ist nun die Rechtfertigung, dass das Grundstück nicht neu evaluiert wurde, obwohl es inmitten des aktuellen Überarbeitungsbereiches liegt. Hier stellt die Gemeinde die Interessen des Bauwerbers über die von Landschaftsbild und Naturschutz.


Stellungnahme der Bürgerinitiative Kleine Hageln:

In der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2023 wurde eine Bausperre im Bereich der Ost- und Südhänge des Harzberges verhängt. Erklärtes Ziel der Bausperre war die Erhebung der örtlichen Gegebenheiten zum „Schutz der charakteristischen Siedlungsstruktur und einer ortsbildverträglichen Bebauungsstruktur“. Die Ausnahme von der Bausperre für „Bauansuchen, welche auf Basis eines städtebaulich-architektonischen Wettbewerbes, im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Bad Vöslau, entwickelt wurden“, wurde in der Vergangenheit bereits von der Bürgerinitiative Kleine Hageln kritisiert. Einen solchen Wettbewerb gab es nämlich (einzig) für das geplante Bauprojekt am Grundstück „Kleine Hageln“ (Grst. 331, 326, 283, 324, EZ. 212, KG Gainfarn). Zudem widerspricht die Ausnahme klar den Zielen der Bausperre und des jetzigen Bebauungsplanes. Sie ist im Ergebnis völlig unsachlich und verstößt damit gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz.

Auch wurden zuvor die Bebauungsbestimmungen auf höchst intransparente Weise an das Siegerprojekt des Architektenwettbewerbs angepasst.  Die Ausnahme von der Bausperre diente bloß dazu, der Grundstückseigentümerin einen (geplanten) Baubeginn nun nicht zu verunmöglichen.

Das Grundstück „Kleine Hageln“ liegt nämlich sowohl im Geltungsbereich der Bausperre, als auch im Überarbeitungsgebiet des Bebauungsplanes:

Im Erläuterungsbericht zum überarbeiteten Bebauungsplan wird in Bezug auf die Grundstücke am Fuße des Harzberges betont, dass die „charakteristische, ausgeprägte Hanglagen […] aus der Sicht des Landschaftsbildes und des Naturschutzes von besonderer Relevanz“ sind. […] Eine besondere Qualität bilden spezifische Sichtbeziehungen zum Harzberg und zur Gainfarner Bucht bzw. dem Lindenberg. Diese tragen in besonderer Weise zur Attraktivität der Fußwegeverbindungen in Richtung Harzberg bei, die vor allem für Erholungs- und Freizeitzwecke intensiv genutzt werden.“

Besondere Relevanz wird auf den „größtmöglichen Erhalt bestehender Grünstrukturen sowie Schaffung von Verbindungen innerstädtischer Grünräume zum Zwecke der Biotopvernetzung und der Vielfältigkeit des Orts- und Landschaftsbildes (Alleen, Baumreihen, Flurgehölzstreifen, Hecken etc.) auch innerhalb des gewidmeten Baulandes durch geeignete Maßnahmen“ gelegt. „Zum Schutz der charakteristischen Siedlungsstruktur und einer ortsbildverträglichen Bebauungsstruktur […] sollen […] differenzierte tal- und bergseitige Bebauungshöhen festgelegt werden. Zusätzlich sollen charakteristische begrünte Blockinnenbereiche bzw. Übergangsbereiche zur offenen Waldlandschaft hinsichtlich der Regelung der Positionierung von Hauptgebäuden untersucht und entsprechend geregelt werden“. Die künftige Regelung der Bebauungshöhen sollte bestandsorientiert erfolgen und zumindest keine „Aufzonierung“ der möglichen Höhenentwicklung verfolgen.

Betreffend den neuen Bebauungsplan liegt das Grundstück „Kleine Hageln“ inmitten des Überarbeitungsgebietes und weist eine starke Hanglage, sowie eine großzügige Grünstruktur auf. Absolut unverständlich ist daher, dass für dieses Grundstück anscheinend andere Maßstäbe gegolten haben, als die Bebauungshöhe von 6-7 Metern auf 9,5 Meter und die Bebauungsdichte von 25% auf eine Geschoßflächenzahl von 1 (= 100% mögliche Verbauung) angehoben wurde, ohne entsprechende Rücksichtnahme auf die Hanglage des Grundstückes und die Umgebung.

Für die umliegenden Grundstücke ist im neuen Entwurf eine Bebauungshöhe von 5-8 Metern vorgesehen. In der aktuellen Überarbeitung des Bebauungsplanes ist das Grundstück „Kleine Hageln“ hingegen ein „weißer Fleck“. Der dort geplante Bau wird das Ortsbild allerdings maßgeblich (negativ) beeinflussen, da die „Attraktivität der Fußwegeverbindungen“, die „Sichtbeziehungen zum Harzberg“ und die „bestehenden Grünstrukturen“ unwiderruflich verloren gehen werden.

Wir fordern daher die Stadtgemeinde und den Bürgermeister auf, die Bebauungsbestimmungen auch am Grundstück „Kleine Hageln“ (Grst. 331, 326, 283, 324, EZ. 212, KG Gainfarn) zu überarbeiten und die in der Vergangenheit erfolgte „Aufzonierung“ (5-8 Meter auf 9,5 Meter, Bebauungsdichte, 25% auf Geschoßflächenzahl 1) zu revidieren und neu zu evaluieren.  


BadVoeslau_BPL_Aenderung_Erlaeuterungsbericht.pdf

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