Bürgermeister und Baustadtrat intervenierten Anfang August wieder einmal zum Vorteil der G.Grasl GmbH (Grundstückseigentümerin) und fallen damit der Bürgerinitiative Kleine Hageln in den Rücken.
In der nächsten Gemeinderatssitzung am 26.09.2024 möchte sich der Bürgermeister nun nachträglich einen Gemeinderatsbeschluss für seine eigenmächtig zum regionalen Raumordnungsprogramm abgegebene Stellungnahme einholen. Dieses Vorgehen ist vermutlich nicht nur rechtswidrig, sondern zeigt auch, dass der Bürgermeister anscheinend lieber die Interessen der Bauwerber unterstützt, als für Natur, Ortsbild und Interessen der Bürger:innen von Bad Vöslau einzustehen.
Die Bürgerinitiative hatte in der Vergangenheit auf die Widmungsproblematik des vermeintlichen „Parkplatzes“ aufmerksam gemacht – hier wäre schon seit 25 Jahren Grünland vorgesehen! Der vor Jahrzehnten gewidmete „Parkplatz“ ist tatsächlich auch nie verwirklicht worden, sondern ist eine unberührte Grünfläche mit zahlreichen Bäumen, Büschen und wertvollem Totholz, die entlang des Spazierweges in der Oberkirchengasse Richtung Gainfarner Schloss liegt.
Das Land NÖ entschied im Sommer nun, die schon seit 1999 für dieses Grundstück bestehende Vorgabe – nämlich „Grünland“ – aufrecht zu halten. Bodenschutz sowie der Erhalt von Grün- und Freiräumen sind die Kernstücke des räumlichen Entwicklungsleitbildes des Landes NÖ, auf das sich das neue regionale Raumordnungsprogramm stützt (dieses gibt wiederum den Rahmen für die möglichen Widmungskategorien auf Gemeindeebene vor).
Bürgermeister und Baustadtrat wollen das Land NÖ mit ihrer im Alleingang abgegebenen Stellungnahme (diese hätte vom Gemeinderat im Vorfeld beschlossen werden müssen) überzeugen, keine Grünlandwidmung für das betroffene Grundstück vorzusehen.
Ein interessantes Detail, das aus der Stellungnahme hervorgeht: Die Stadtgemeinde hat sich bereits seit dem Jahr 2022 in einem Planungsprozess zwischen Gemeinde und Land NÖ aktiv dafür eingesetzt, dass die Grünlandwidmung nicht weitergeführt werden soll. Das Land NÖ entschied sich nun allerdings für Bodenschutz statt Bodenversiegelung.



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