Am 26.09.2024 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung erneut hitzig über die aktuellen Entwicklungen im Fall “Kleinen Hageln” diskutiert. Dabei wurde über insgesamt vier Anträge zu diesem Thema abgestimmt. Wie berichtet, haben Bürgermeister und Baustadtrat im August eigenmächtig im Namen der Gemeinde eine Stellungnahme zum regionalen Raumordnungsprogramm an das Land NÖ abgegeben. Bereits im Vorfeld der Sitzung haben sich Fragen zur Vorgehensweise, aber auch über den Inhalt der Stellungnahme aufgetan.

Uneinigkeit

In der Gemeinderatssitzung wurde lebhaft diskutiert, und es wurden mehrere zusätzliche Anträge zur Stellungnahme eingereicht – einig war man sich letztlich weder innerhalb der Liste Flammer, noch innerhalb der Opposition.

Die Grünen brachten als erstes zwei Anträge ein: Ein Rechtsgutachten sollte die Zulässigkeit der Stellungnahme klären. Die Bürgerinitiative erläuterte im Vorfeld bereits umfassend anhand einschlägiger Gesetzestexte und VfGH-Rechtsprechung, dass das Vorgehen von Bürgermeister und Baustadtrat rechtlich nicht gedeckt ist.  Einige Stimmen in der Opposition hinterfragten kritisch, warum man keinen Umlaufbeschluss gefasst habe. Bürgermeister Flammer entgegnete dem Antrag der Grünen, dass sie doch selbst auf eigene Kosten ein Gutachten beauftragen könnten, nicht aber den Steuerzahler damit belasten sollten. Interessant an dieser Stelle: Der Bürgermeister hat nach eigenen Angaben bereits 15.000€ für Rechtsberatung im Fall „Kleine Hageln“ – auf Kosten der Steuerzahler – in Anspruch genommen.

Weiters wurde von den Grünen die Rücknahme der Stellungnahme gefordert, da diese auch inhaltlich höchst umstritten ist – dagegen stimmten die Liste Flammer und Teile der SPÖ.

Sowohl die NEOS, als auch die FPÖ nahmen zu der Angelegenheit Stellung und forderten eine Aufklärung der Ungereimtheiten im Fall „Kleine Hageln“. Gemeinderat Peter Lechner (ÖVP) brachte den Antrag ein, dass eine Arbeitsgruppe für eine Aufarbeitung gebildet werden soll – die Sache zieht sich immerhin schon seit vielen Jahren durch den Gemeinderat. Einig war man sich dazu auch innerhalb der Liste Flammer nicht – es scheint langsam leiser Zweifel an der strikten Ablehnung einer Aufarbeitung aufzukommen: Denn während die meisten Listenmitglieder gegen den Antrag auf Einsetzen einer Arbeitsgruppe stimmten, kam es auch zu 3 Stimmenthaltungen. (Anmerkung: eine Stimmenthaltung bei einer Abstimmung wird im Endeffekt dennoch als „Nein“ gezählt)

Unstimmigkeiten

Im Rahmen der Abstimmung heben alle Mitglieder des Gemeinderates ihre Hand und die Stimmen werden gezählt – das in der Sitzung verkündete Abstimmungsergebnis stimmt allerdings nicht mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates überein.

Nach der Abstimmung über den Antrag auf erneute Überprüfung der Angelegenheit „Kleine Hageln“ wurde vom Bürgermeister das Ergebnis – „abgelehnt“ – verkündet. Auf Nachfrage von Gemeinderat Peter Gerstner nach der genauen Stimmenzusammensetzung wurde von Gemeinderat Thomas Lampl (Liste Flammer) selbstsicher verkündet: „15 -17 – 3“ (15 „Dafür“, 17 „Dagegen“, 3 „Enthaltungen“). Die Summe stimmte aber nicht mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates überein, wie Peter Gerstner schnell feststellte. Danach startete eine Diskussion und man hörte mehrere Versionen wie „16 – 17 – 3“ und „16 – 13- 3“. Baustadtrat DI Oissner meinte genervt, es sei doch vollkommen egal, wie viele dagegen waren oder sich enthalten haben.  Schließlich wurde erneut um das Handzeichen gebeten und die Gegenstimmen gezählt: 13 Stimmen statt der ursprünglich 17 – die Reaktion vom Stadtamtsdirektor: „da kann was nicht sein“. Man erinnerte sich dann an die 3 Enthaltungen und war mit dem Ergebnis von 16 Ablehnungen vorerst zufrieden. Auch die „Ja-Stimmen“ wurden erneut berechnet – statt der ursprünglich 15 Stimmen waren es doch nur 13. Als Endergebnis wurde dann aber überraschend 13:15 genannt und Bgm Flammer verkündete schnell „abgelehnt“. Auf erneute Anfrage aus dem Gemeinderat wurde das Abstimmungsergebnis bestätigt: 13 dafür, 15 dagegen. Man ging zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Allerdings stimmt auch dieses Ergebnis nicht mit der Anzahl der bei der Abstimmung anwesenden Gemeinderatsmitglieder überein. Bis dato wurde die Unstimmigkeit über die Abstimmungsverhältnisse auf Nachfrage bei der Gemeinde nicht aufgeklärt.

Unnachgiebigkeit

Eine Überprüfung der Angelegenheit stößt wieder einmal auf herben Widerstand des Bürgermeisters, der sich in dieser Sache auch beim 2. Anlauf unnachgiebig zeigt (zuvor forderten sowohl die Bürgerinitiative mit Initiativantrag im März als auch die Opposition eine unabhängige Überprüfung). Wie immer verweist er darauf, dass bereits alles umfassend geprüft worden sei. Dabei sieht selbst der Bürgermeister auch neu hervorgekommene Unklarheiten. So verweist er in der Sitzung z.B. darauf, dass er zur Frage einer künftigen Umwidmungsverpflichtung unterschiedliche Aussagen vom Land NÖ erhalten habe: Der für das regionale Raumordnungsprogamm zuständige Leiter verneine diese Pflicht. Die Rechtsabteilung des Amtes der Landesregierung meine, die Widmung sei nach dem Raumordnungsgesetz innerhalb von zwei Jahren anzupassen (Anmerkung: Da es sich hier um eine Rechtsfrage und keine raumordnungsfachliche Frage handelt, ist unseres Erachtens die Meinung der Rechtsabteilung relevant). Auch die aufgeworfene Frage möglicher Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde bleibt weiterhin unklar. Eine Überprüfung könnte auch zur Aufklärung all dieser Themen beitragen.  

Die Stellungnahme wurde dann jedenfalls mit den Stimmen der Liste Flammer und der SPÖ Gemeinderätin Emma Kerper genehmigt.

Stimmt das wirklich, Herr Bürgermeister?

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatte Bürgermeister Christian Flammer gegenüber den Medien betreffend den nachträglichen Beschluss der eigenmächtig abgegebenen Stellungnahme an das Land NÖ behauptet, dass die „Aufnahme als Tagesordnungspunkt in die Gemeinderatssitzung immer so geplant war“. (NÖN, Woche 39/2024; MeinBezirk, 24.09.2024)

Eingangs ist dazu anzumerken, dass Bürgermeister und Baustadtrat innerhalb der sechswöchigen Frist – am 12.08.2024 – im Namen der Stadtgemeinde eine Stellungnahme an das Land NÖ zum neuen regionalen Raumordnungsprogramm abgegeben haben. Der Bürgermeister beruft sich dahingehend auf eine “Notkompetenz”. Den Gemeinderat haben sie darüber aber zunächst nicht einmal informiert. Erst als sich die Grüne Stadträtin Eva Mückstein bei der Gemeinde dazu erkundigt, kommt die Stellungnahme am 22.08.2024 ans Tageslicht. 

Aus der Tagesordnung für den bald danach anstehenden Bau- und Raumordnungsausschusses geht hervor, dass ursprünglich zu diesem Thema bloß dem Ausschuss berichtet hätte werden sollen, nicht aber dem Gemeinderat (Stand 29.08.2024). 

Im Rahmen der Parteiengespräche Anfang September wurde dann eine Amtsvorlage für den Gemeinderat überreicht, wonach der Gemeinderat die Stellungnahme zu Kenntnis nehmen sollte. Nachdem auf die Unzulässigkeit der Abgabe der Stellungnahme ohne Gemeinderatsbeschluss hingewiesen wurde, wurde kurzfristig doch noch entschieden, den Antrag dem Gemeinderat zum nachträglichen Beschluss vorzulegen.

Zur Aussage des Bürgermeisters, dass die gewählte Vorgehensweise immer schon so geplant war, stellt sich uns vor diesem Hintergrund die Frage: “Stimmt das wirklich, Herr Bürgermeister?”

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